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Newsletter 02/12 der CDU Landesgruppe

26.01.2012 |

PDF-Download: CDU-Landesgruppe NRW informiert 0212 Heveling MdB.pdf

Sehr geehrte Damen und Herren,

in privaten und öffentlichen Einrichtungen, und ganz besonders in der Familie erfahren Kinder Schutz und Geborgenheit. Leider geschieht es aber immer wieder, dass sie in solchen Abhängigkeits- und Machtverhältnissen von Erwachsenen sexuell missbraucht werden. Neben den körperlichen Wunden müssen die Kinder schwere seelische Verletzungen erleiden, mit denen sie – anders als die Täter – oftmals ihr Leben lang zu kämpfen haben. Es ist wichtig, dass unsere Gesellschaft den sexuellen Missbrauch von Kindern in keiner Weise toleriert. Deshalb hat die Bundesregierung kürzlich einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vorgelegt.

Ausgehend von den Ergebnissen des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung konkrete Folgerungen gezogen. So soll zukünftig möglichst vermieden werden, dass Opfer vor Gericht mehrfach vernommen werden müssen, da dies für sie äußerst belastend und qualvoll sein kann. Zudem sollen volljährig gewordene Missbrauchsopfer leichter einen kostenlosen Anwalt bekommen können. Des Weiteren wollen wir, dass Verhandlungen wenn möglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Nicht zuletzt strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, nicht nur die zivilrechtliche, sondern auch die strafrechtliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche zu verlängern.

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die christlich-liberale Koalition das Ziel, die Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs zu stärken, und so besser und konsequenter gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorzugehen. Mir persönlich ist wichtig, dass die Gesellschaft dort, wo Kinder sexuell missbraucht werden, hart durchgreift und mit allen strafrechtlichen Mitteln dagegen vorgeht. Deshalb ist der Gesetzentwurf ein guter erster Schritt auf einem langen Weg.

Herzlichst

Ansgar Heveling MdB

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