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Plenarrede zu Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
02.12.2011 |
Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Rede zum TOP 18, 146. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Gesetz mit einer sehr breiten Mehrheit im Parlament verabschiedet wird, so deutet dies auf den ersten Blick auf einen größtmöglichen Konsens in der Sache hin. So wie es nach der gestrigen Beschlussfassung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages aussieht, werden wir gleich im Anschluss an die Beratungen in zweiter und dritter Lesung mit dieser breiten Mehrheit das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen beschließen.
Wenn also die Sache so läuft, dann empfiehlt es sich eigentlich tunlichst, nicht aus der Reihe zu tanzen, das Gemeinsame und Einende zu beschwören, den gemeinsamen Erfolg in den Mittelpunkt zu stellen und dann das Thema bloß schnell zum Abschluss zu bringen.
(Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Dann machen wir es doch!)
Ich habe mich dennoch bei meinem Wortbeitrag dagegen entschieden. Ich habe mich dagegen entschieden, weil ich zwar glaube, dass der angesprochene Konsens in dieser Sache von allen wirklich ernsthaft gewollt ist, ich ihn dennoch an manchen Stellen für etwas vordergründig halte.
Ich habe mich nicht dazu entschieden ‑ das sei vorweg gesagt ‑, weil es noch fundamentale Erwägungen gibt, die gegen diese konkrete Gesetzesentscheidung sprechen; auch nicht, weil ich irgendjemandem hier in diesem Parlament die Bemühungen um den Konsens in der Sache absprechen möchte. Alle ‑ das meine ich an dieser Stelle ausdrücklich so ‑ sind um ein gutes Ergebnis bemüht.
Schließlich habe ich mich nicht - eindeutig nicht - deshalb dagegen entschieden, weil es an diesem Gesetz irgendein Jota mit Vehemenz zu verteidigen gäbe. Wie soll ein Parlament auch ein Gesetz verteidigen, das auf Initiative einer Regierung eingebracht wurde, die kurz nach dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nichts Eiligeres zu tun hatte, als sich schleunigst wieder davon zu distanzieren?
Insofern bleibt dieses Gesetz ein Lehrstück, ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn Gesetze im Zuständigkeitsgestrüpp einer Regierung wachsen. Seinerzeit bei der Entstehung des Gesetzes hat das eigentlich federführende Ministerium nicht die Feder geführt. Ein anderes Ministerium hat sich dann die Zuständigkeit aus der Verfassung herbeikonstruiert. Schließlich hat ein gänzlich unzuständiges Ministerium die Debatte beherrscht.
(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sind ja mal erleuchtende Einsichten!)
Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist Murks, und das muss man auch so bezeichnen dürfen.
(Beifall bei der FDP)
Vor allem aber zeigt es, dass der alte Grundsatz „Was auch immer du tust, handele klug und bedenke das Ende“ dabei von vorne bis hinten außer Acht gelassen wurde, mit Folgen über das Gesetzesvorhaben hinausgehend. Das hat der Sache, dem einenden Ziel: Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet, in keiner Weise gedient. Im Gegenteil: Ganz andere Fragen haben die Sache selbst vollkommen aus dem Blick gedrängt.
Des Weiteren hat es Regierung und Parlament gleichermaßen nicht im besten Licht erscheinen lassen. Denn natürlich wirft es über das einzelne Ereignis hinausgehende verfassungsrechtliche Fragen auf, wenn ein von der Regierung eingebrachtes Gesetz, das vom Parlament beschlossen, im ordnungsgemäßen Verfahren in Kraft gesetzt und nicht vom Verfassungsgericht aufgehoben worden ist, von der Exekutive nicht angewendet wird.
(Zuruf von der SPD: Das stimmt!)
Schließlich darf man sich angesichts dessen über entsprechende Gegenwehr nicht wirklich wundern. Was will man anderes erwarten, wenn man den Gegnern durch sein Verhalten zusammen bei einem Gesetz die Bedienungsanleitung zum Widerstand quasi frei Haus mitliefert?
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist das eine, das konkrete Gesetz und seine Unzulänglichkeiten zu beleuchten. Das alles rechtfertigt ‑ das sei nochmals klargestellt ‑ ohne Frage dessen Aufhebung. Dahinter steht aber eigentlich etwas ganz anderes. Das lässt für mich den Eindruck des Konsenses etwas vordergründig erscheinen; vordergründig deshalb, weil wir Gefahr laufen, eine andere dringend notwendige Debatte durch die Einigkeit heute ein wenig auszublenden, die Frage nämlich: Darf sich der Staat, und wenn ja, wie, im Internet bewegen? Die bloße Aufhebung eines Gesetzes gibt darauf keine Antwort. Sie erweckt möglicherweise sogar einen falschen Eindruck, jedenfalls dann, wenn man daraus herauslesen möchte, dass das Internet ein eingriffsfreier Raum zu sein habe.
In der Diskussion um das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen verschob sich jedenfalls schnell der Schwerpunkt der Auseinandersetzung weg von der Frage der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet hin zu viel fundamentaleren Gesichtspunkten. Rasch bekam die öffentliche Diskussion eine Richtung, die so gar nichts mit dem Thema Kinderpornografie zu tun hatte. Das Stichwort „Zensur“ rückte in den Vordergrund. Dieser Begriff sollte fortan auch die Diskussion beherrschen.
Man mag an dem Gesetz ‑ vieles auch zu Recht ‑ kritisieren, aber mit Zensur hatte es doch nichts zu tun.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
So bleibt für mich die bange Frage: Welches Staats- und Gesellschaftsbild haben diejenigen im Kopf, die mit Verve „Zensur“ gebrüllt haben, um das Gesetz zu Fall zu bringen? Denn da geht es wohl um mehr als um die Frage der Tauglichkeit des Mittels Internetsperren. Es geht offensichtlich um die grundsätzliche Haltung zu staatlichen Eingriffen zur Abwehr von Straftaten. Gesetzmäßigkeit, Rechtsschutzgarantie und Verhältnismäßigkeit, also Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit, sind die klassischen Instrumente des Rechtsstaates zur Limitierung von Eingriffen. Wer diese Mechanismen aber aufgeben möchte, redet entweder dem überstarken Staat das Wort oder einem Staat, für den unter dem Diktum vorgeblicher „Freiheit“ der Ausgleich divergierender Grundrechte ‑ etwa die Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, für deren Sicherheit zu sorgen ‑ gleichgültig zu sein hat. Das aber ist meiner Ansicht nach ein Verständnis von Freiheit, das mit der Gefahr behaftet ist, sich in letzter Konsequenz gegen sie selbst zu richten.
Heinrich Wefing, der Publizist, hat im Juli 2009, also auf dem Höhepunkt der Debatte um die Verabschiedung des Gesetzes, in der Zeit ‑ diese Publikation ist nun vollkommen unverdächtig, das Kampfblatt rechtskonservativer Law-and-Order-Sheriffs zu sein ‑ einen bemerkenswerten Beitrag verfasst. Er schreibt dort unter anderem:
Eine Sperrseite, die den Zugang zu einer Webseite mit ‑ ohnehin verbotener ‑ Kinderpornografie verhindern oder wenigstens erschweren soll, kann also juristisch gar keine Zensur sein. Sie ist Teil des Versuchs (wie erfolgversprechend auch immer), die Verbreitung der gesellschaftlich geächteten Kinderpornos zu unterbinden. Hier „Zensur“ zu schreien ist entweder Ahnungslosigkeit. Oder Polemik. Auf das grundgesetzliche Verbot der Zensur jedenfalls kann sich nicht berufen, wer gegen die Internetsperren kämpft.
Aber was tun die Ajatollahs anderes? Die chinesischen Parteikader oder ägyptischen Sittenwächter, die sich jede Zeile eines Lyrikers vorlegen lassen, missliebige Webseiten abschalten und jede abweichende Meinung unterdrücken?
(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ebendrum!)
Es gehört zum ideologischen Glutkern der Debatte um die Kinderporno-Sperren, dass deren Kritiker den kategorialen Unterschied zwischen einem offenen System wie dem der Bundesrepublik und einer Diktatur wie in China oder Iran partout nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Die Sperrung von Internetseiten, die verbotene Kinderpornografie verbreiten, haben frei gewählte Abgeordnete eines freien Parlaments beschlossen. Es gibt darüber eine völlig ungehinderte, vor Emotionen vibrierende, wüst hin und her wogende Diskussionen in Artikeln, Leserbriefen und in Onlinewelt. Und unabhängige Gerichte werden die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes innerhalb kurzer Zeit überprüfen. Nichts davon in China, nichts davon in Iran.
Genau das ist der Punkt, um den es eigentlich wirklich geht. Das ist die Debatte, die auch wir hier zu führen haben und in der wir klare Standpunkte beziehen müssen. Anbiedern und hinterherlaufen, das ist meiner Ansicht nach jedenfalls an dieser Stelle der falsche Weg.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich darf zur Illustration dazu auf eine Replik zu dem gerade zitierten Artikel hinweisen, die meiner Ansicht nach gar keiner weiteren Kommentierung bedarf. In seinem Blog hat der ehemalige Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Dirk Hillbrecht, Wefings Hinweis auf den Bundestag als frei gewähltes Parlament mit frei gewählten Abgeordneten entgegengehalten ‑ ich darf das zitieren, wobei ich ausdrücklich darauf hinweise, dass ich es zitiere und mir keinesfalls zueigen mache ‑:
Und
- ich ergänze: „es sind“; gemeint sind wir -
ganz ähnliche frei gewählte Abgeordnete eines ganz ähnlichen frei gewählten Parlamentes, wie es 1933 das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ verabschiedet hat.
Meine Kolleginnen und Kollegen, das ist es, was mir Angst und Bange macht. Es ist nicht das Internet mit seinen tollen Chancen und Möglichkeiten. Es ist vielmehr die Staats- und Gesellschaftsvorstellung von Menschen, die die Idee des Internets für eine Ideologie okkupieren wollen, eine Ideologie, mit der - so stand es am vergangenen Freitag in der FAZ - „Internet-Anarchisten, jene Fanatiker von Freiheit und Anonymität, … die aus sträflichem Unwissen oder verantwortungslosem Populismus die wahre Freiheit zugrunde richten.“ Diese Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir führen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir müssen sie führen, weil wir jetzt noch Zeit, Gelegenheit und Entscheidungsfreiheit dazu haben. Ich mache mir Sorgen um die Freiheit; ich mache mir Sorgen darum, dass meine Freiheit durch den Staat ausreichend und vor allem überall gewährleistet wird.
Wenn wir die Debatte führen und vor allem wenn wir zu der Entscheidung kommen, dass der Staat auf rechtsstaatlicher Grundlage in der digitalen Welt genauso handlungsfähig sein muss wie in der analogen, dann können wir heute auch das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen beschließen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
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