Transparenz
Die Bürgerinnen und Bürger stehen für mich als Abgeordneten im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Zu einem offenen Umgang mit Ihnen gehört auch, dass über eine faire Abgeordnetenentschädigung offen gesprochen wird. Die Diäten müssen den Bürgern in ihren Grundzügen transparent gemacht werden.
Angaben zu Nebentätigkeiten
Abgeordnete sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten Einkünfte oder Funktionen außerhalb des Mandates zu benennen.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat keine
Funktionen in Unternehmen keine
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts keine
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Ministerialbeamter (Oberregierungsrat), Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Katholische Pfarrgemeinde St. Andreas, Korschenbroich, Mitglied des Kirchenvorstandes
Weitere Einzelheiten können Sie der Seite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link entnehmen: bundestag.de (Aufwandsentschädigung) (external link)
Die Bezüge eines Abgeordneten
Das Grundgesetz (Artikel 48 Absatz 3) bestimmt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Amt soll jedem offen stehen - egal ob sie vorher Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler gewesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat auch bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Entschädigung der Bedeutung der besonderen Verantwortung der Abgeordneten gerecht werden soll. Hierzu wurde eine Orientierungsgröße gewählt. Abgeordnete sollen in etwa soviel verdienen, wie Bürgermeister kleinerer Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern. Als weitere Vergleichsgröße werden einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen. Bisher liegen die Diäten der Abgeordneten aber noch unter den Bezügen dieser Personengruppen. Seit dem Jahr 2009 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 7668 Euro. Jährliche Sonderzahlungen gibt es nicht und die Entschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Amtsausstattung
Jeder Abgeordnete erhält Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Für die Mitabeiter stehen monatlich 14.712 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe wird über die Bundestagsverwaltung unmittelbar an die Mitarbeiter ausgezahlt. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.
Die steuerfreie Kostenpauschale, von denen die Abgeordneten zum Beispiel ihr Wahlkreisbüro bezahlen, beträgt 3868 Euro monatlich.
Altersversorgung
Nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag beträgt die Altersentschädigung 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Sie steigt dann pro weiterem Jahr um 2,5% an und kann auf maximal 67,5 Prozent ansteigen. Dafür müsste man 27 Jahre Mitglied des Bundestages gewesen sein. Auch für die Bundestagsabgeordneten gilt wie in vielen anderen Berufsgruppen, dass die Altersentschädigung erst ab dem 67. Lebensjahr ausgezahlt wird.
Ticker der